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Rauchwarnmelder – Die Installation bzw. Nachrüstung von Rauchwarnmeldern schützt Sie in Ihrer Nutzungseinheit (zB Wohnung). Auch als Kompensationsmaßnahme für bauliche Abweichungen in Altbauten können Rauchmelder eine sinnvolle Lösung darstellen.
Rauchabzug für Stiegenhäuser (nach TRVB S111) bzw. eine Rauch-und Wärmeabzugsanlage (zB nach TRVB S125) verbessert im Brandfall Ihre Fluch-und Rettungsmöglichkeit. Ein Vergleich zwischen den Anforderungen der aktuellen Baurichtlinien und Ihrem Altbestand zeigt die Möglichkeiten auf.
Brandschotts – offene Durchbrüche zwischen Brandabschnitten in Treppenhäusern und Installationsschächten stellen eine hohe Gefährdung dar ! Von normgerechten Brandabschottungen gemäß OIB bis zum funktionalen Verschließen offener Durchbrüche auf Basis baurechtlicher Konsens stehen wir zu Ihrer Verfügung und bieten mehrere praktikable Lösungswege an (Hartschott, Weichschott, Schaumschott).